mehr als dreißig Jahre ist es her, dass durch Befahrensregelungen die Wattfahrt für Sportboote sehr eingeschränkt werden sollte. Damals gelang uns in langen Diskussionen mit der Nationalparkverwaltung und dem Verkehrsministerium ein Kompromiss, der bis heute besteht: Segler dürfen zu bestimmten Zeiten das Watt auch jenseits der Fahrwasser befahren, Schutzzonen ausgenommen. Das erlaubt uns nicht allein, schönere oder günstigere Routen und Ankerplätze zu wählen, sondern kann auch durchaus eine sicherere Fahrt ermöglichen, wenn es ruppig wird im Watt.
Wir alle kennen das: Nichts hält besser als ein gutes Provisorium. Allerdings gab und gibt es immer wieder Bestrebungen seitens der Nationalparkverwaltung, die Wattfahrt weiter einzuschränken und Schutzzonen zu erweitern.
Seit 2017 ist Soltwaters e.V. für das Bundesverkehrsministerium anhörungsberechtigter Verband bei Fragen zur Befahrensregelungen. Das bedeutet nicht, dass wir deutlich mitbestimmen können. Aber: beim Erlass neuer Befahrensregelungen ist das Einvernehmen aller Beteiligten Vorgabe des Ministeriums. Wir konnten 2017 mit Verweis auf zahlreiche Mängel im Antrag der Nationalparkverwaltungen einen solchen Konsens aller Beteiligten verhindern und damit den heutigen Status aufrecht erhalten. Seitdem haben wir Kontakte zu Abgeordneten und Fachleuten aufgebaut, unsere Broschüre zur sicheren Wattfahrt erstellt, Vereine mobilisiert und auf Bootsmessen informiert. Zusammen mit unserem Verhaltenskodex für Wattfahrer, der unser umfassendes Verständnis für die Schutzwürdigkeit des Watts und seiner Bewohner ausdrückt, und unseren regelmäßigen Müllsammlungen am Minsener Oog zeigen wir überzeugend auf, dass Mensch und Natur im Watt kein Widerspruch sein müssen.
Wie geht es weiter?
Weiterhin schwelen die Pläne zur Erweiterung der Schutzzonen. Schon für dieses Jahr waren neue Verhandlungen geplant, die aber pandemiebedingt zunächst zurückgestellt wurden. Für die nahe Zukunft bereiten wir uns auf zwei mögliche Szenarien vor. Das eine, einfachere, wäre der Verzicht auf weitere Verordnungen mit dem Hinweis auf ein fehlende Begründung für die weitergehende Schutzbedürftigkeit. Das andere wäre eine Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zu dem Antrag. Für den letzteren Fall haben wir bereits Rücklagen für Klagen und Kontakt zu einem versierten Anwalt aufgebaut. Wenngleich es auch kaum jemand bemerkt, bleibt es spannend.
In unserem neuen Positionspapier könnt ihr im Detail alles nachlesen.
Wir alle möchten das Wattenmeer weiterhin in den derzeit erlaubten Bereichen befahren dürfen. Soltwaters hält weiter gut Ausschau und zieht die Schoten dicht, wenn es gefragt ist. Wir freuen uns über Eure Unterstützung als Mitglieder und Vereine. Sagt das gern weiter, bitte.