Wattfahrer fühlen sich eng der Natur verbunden und wollen durch ihr Verhalten sicherstellen, dass das so bleibt. Vom verantwortungsbewussten Bootsführer im Watt geht in der Regel keine Störung der Natur aus. Wenn an bestimmten Stellen zu bestimmten Zeiten ein Schutzbedürfnis erkennbar und halbwegs nachvollziehbar ist, akzeptiert jeder die erforderlichen Einschränkungen um diesen Schutz zu gewährleisten. Deshalb muss, bevor ein neues Schutzgebiet eingerichtet werden soll ein zwingend nachvollziehbares Erfordernis begründet werden! Die generelle Behauptung, dass Sportboote die Natur stören reicht nicht, wenn es um solch einschränkende Beschränkungen wie Aussperrungen geht.
Allgemein ist die Zahl der Boote im Watt sehr überschaubar und schon dadurch deren Wirkungen auf die Natur dementsprechend begrenzt. Jeder weiß, dass die wirklich maßgebenden Eingriffe in die Natur des Watts von anderen Verursachern kommen, die man von Seiten der Umweltbehörden aber nicht beeinflussen kann oder will; also hält man sich an die relativ wenigen Wattfahrer, um wenigstens an einer Stelle einen „Erfolg“ vorweisen zu können frei nach dem Motto: „es hilft zwar nicht wirklich, aber wir machen es trotzdem“.
Noch ist die Lobby der Bootfahrer im Watt klein und die Umweltseite mit der inzwischen vorhandenen breiten Unterstützung in Bevölkerung und Politik geht davon aus, unsere Bedenken zur Seite schieben zu können. Und man denkt sich selbst eigene Ziele aus, wie z.B. die Forderung, künftig mehr als 75% der Wattflächen frei zu halten vom Menschen (heute unter 50%, schon erstaunlich viel!). Begründung: das sei in Nationalparks so üblich!
Dem Vernehmen nach gibt es aktuell einen gemeinsamen Entwurf der 3 Küstenländer für eine Änderung der Befahrensverordnung, die der Bundesverkehrsminister erlassen muss. Eine Information der Betroffenen (z.B. Soltwaters) zu dem Entwurf durch die Länder hat bisher nicht stattgefunden. Es ist zu hoffen und wurde versprochen, dass der BMVI im Rahmen seines Verfahrens die betreffenden Verbände und damit auch Soltwaters anhört.
In Vorabpapieren der Umweltseite wurde immer wieder hervorgehoben, dass bereits 2006 ein Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten stattgefunden habe auf den man jetzt aufbaue und über dessen Ergebnisse weitgehend Einigkeit bestünde. Aus Sicht von Soltwaters ist dieser damalige Entwurf heute vollkommen überholt! Die Entwicklungen auf der Umweltseite sind weiter vorangegangen: in den ab 2011 erstellten Evaluationsberichten zu den Nationalparks Wattenmeer werden ca. 80 Maßnahmen und Ziele aufgelistet, die in den kommenden Jahren erreicht werden sollen, u.a. das Freihalten von 75 % der Wattflächen und auch, dass die Umweltbehörden künftig die Grenzen der Schutzgebiete selbst „nachsteuern“ wollen, weil sich die Situation im Watt ja permanent ändere….Es wird Angelegenheit des BMVI sein, auf Letzteres zu reagieren, lässt aber die generelle Marschrichtung erkennen.
Ein ganz wesentlicher Dissens besteht in der Frage der 3-Stunden-Regelung. Die Länder (Umweltministerien mit den ihnen nachgeordneten Umweltbehörden und Nationalparkverwaltungen) wollen die bestehende 3-Stunden-Regelung abschaffen. Damit würden die bestehenden „Schutzzonen1“ entfallen, man könnte ohne Beschränkungen fahren; aber, sie würden „einige zusätzliche Schutzgebiete“ ausweisen dort, wo sie dies für erforderlich halten.
In den uns vorliegenden Kartendarstellungen (Vortrag von Herrn Czech), die diese zusätzlichen Schutzgebiete enthalten wird der geplante Umfang deutlich: fast die gesamten Wattküsten der ostfriesischen Inseln sollen Schutzgebiete werden mit der Konsequenz, dass dort weder gefahren, noch trockengefallen werden darf. Es handelt sich hierbei um die letzten uns heute noch verbliebenen sicheren Ankerplätze im deutschen Watt, die damit wegfallen! Aus weiten Teilen des heute noch befahrbaren Halligmeers im nordfriesischen Watt sollen Menschen konsequent fern gehalten werden, z.B. im Bereich der schützenden Sände zwischen Sylt und Föhr.
Damit würde die „Sicherheit und Leichtigkeit der Kleinschifffahrt“ weiter beeinträchtigt, wenn nicht sogar stark gefährdet.
Das wäre ein totaler Kahlschlag gegenüber der heutigen Situation, die ohnehin an vielen Stellen Schutzgebiete ausweist, deren Begründung kaum nachvollziehbar ist. Vor dem Hintergrund der selbst gesetzten Ziele der Umweltseite wird allerdings klar, was hier geplant ist: die Wattfahrer sollen weitgehend draußen gehalten werden oder mindestens auf die engen Fahrwasser zurückgedrängt werden.
Der Segler kann diese Fahrwasser nur nutzen, wenn die Windrichtung günstig ist; ansonsten muss er kreuzen, d.h. rechts und links ins Watt hineinfahren; er braucht diesen Raum um „Gegenan“ zu kommen. Natürlich muss auch Wasser auf den Watten stehen, damit er dort überhaupt fahren kann. Wen soll er stören bei seiner einsamen Fahrt, wenn er eine Wassertiefe von 1-2 m benötigt? Das Seegras am Boden? Die Vögel in der Luft? Die Seehunde im Wasser, die sich in den letzten Jahren extrem vermehrt haben? Die sosehr gewohnt sind an den Anblick von Booten, dass sie sich kaum regen, wenn man dicht vorbei segelt.
Soltwaters fordert deshalb den Bundesverkehrsminister auf, den schon lange bewährten Zustand beizubehalten und die 3-Stunden-Regelung nicht abzuschaffen! Wir setzen außerdem darauf, dass der Minister bei dem von ihm geplanten Wassertourismuskonzept das Wattenmeer nicht ausspart.
Insgesamt gewinnt man das Gefühl, dass die Wattfahrer von der Nationalparkverwaltung aus ihrem angestammten Gebiet Zug um Zug ausgeschlossen werden sollen. Dass dies keine hypothetische Gefahr ist zeigt das Beispiel des Hafens Friedrichskoog. Er wurde trotz langer Seefahrttradition auf Betreiben der Umweltseite vom Land Schleswig Holstein im Sommer geschlossen; letztlich, wie wir glauben mit dem Ziel, den Schiffsverkehr (vor allem Freizeitboote) zu unterbinden, die Fahrwasserpriele versanden zu lassen um dann das gesamte Wattvorland zum großflächigen Schutzgebiet zu machen gemäß der o.g. 75% Flächenvorgabe.
Dass es auch ganz anders geht mit etwas Phantasie und Druck zeigt das Beispiel Carolinensiel. Hier konnte die schon geplante Umwandlung des alten Hafens in einen Parkplatz für Autos abgewendet werden. Heute ist er ein blühender Mittelpunkt des Örtchens, der regen Verkehr von Traditionsseglern und Besucher anzieht, die dieses maritime Kleinod genießen wollen.
Mit der geplanten Änderung der Befahrensverordnung rollt eine Riesenlawine auf diejenigen zu, die im Watt per Boot die faszinierende amphibische Natur im Wechsel zwischen Ebbe und Flut genießen wollen, die dies selbst vor Ort erleben und ihre Begeisterung weiter geben wollen an die Generation nach uns; wir sind es ihnen schuldig dafür zu kämpfen, dass auch sie diese wunderbare Meereslandschaft selbst wahrnehmen können. Nicht ohne Grund haben die Verfasser der Nationalparkgesetze darin formuliert, dass neben dem Schutz der Natur auch der Mensch weiter an der Natur im Nationalpark teilhaben soll. Eine Verkürzung dieses Anspruchs auf geführte Touren mit Gruppenzwang, wie dies von den Funktionären der Umweltseite interpretiert wird war damit sicher nicht gemeint.
Der Bericht „Wattfahrt morgen“ ist sehr gut. Richtig ist an der bewähren Regelung festzuhalten. Es sollte deutlich klargestellt werden, das keine “ weitgehende Einigkeit “ bereits zu “ irgendetwas“ bestanden habe, zumal, offensichtlich weder bekannt ist, worin eine weitgehende Einigkeit besteht, noch wer seine weitgehende Einigkeit irgendwo signalisiert habe.
Warum ist der damalige Entwurf überholt? Hatten wir unter bestimmten Voraussetzungen , die jetzt überholt sind, zugestimmt, oder ist er überholt, weil er von den Verfassern zurückgezogen wurde.
Wenn der damalige Entwurf bekannt wäre, was ich nicht weiß, da ich nicht mehr “ drin bin in der Szene“ , dann könnten wir vielleicht die Punkte herausstellen , die darin unsere Interssen betreffen und die nach wie vor nicht unsere Zustimmung aus den bekannten Gründen bekommen können, und dass es im Übrigen überhaupt kein Regelungsbedarf angesichts der bewährten 3-Stunden-Regelung besteht.
Eine Stellungnahme ganz nach meinem Herzen, Iris!
Die Abschaffung der Zone 1 ist seinerzeit auch von Sportverbänden betrieben worden, weil sie wohl der Ansicht waren, es gäbe reelle Verhandlungsspielräume. Das ist ein kapitaler Trugschluß: Das Wasserwandern und der Wandersport sitzen in der Politik immer am kürzeren Hebel gegenüber dem ideologischen Naturschutz. Deshalb nicht preisgeben, sondern festhalten, was man an vernünftigen Lösungen hat: die 3-Stunden-Regelung als Grundlage aller künftigen Verhandlungen im Detail.
Wenn die aktuellen Bemühungen der „Naturschützer“ fruchten, wird der Nationalpark Wattenmeer zu einer *Sperrzone*. Es wird nur noch Aussichtsplattformen und Lehrpfade geben, in denen sich Menschen bewegen dürfen.
Dass hier unlautere Absichten Triebfeder sind wird u.a. daran deutlich, dass eine Sportart – das Kitesurfen – unter Ausschluß der Sportler selbst, quasi heimlich durchgesetzt werden sollte. – Die Begründung für ein Verbot war ursprünglich ist eine durch Studien widerlegte (!) „Scheuchwirkung“. – Mittlerweile wird aber das geforderte Verbot des Kitesurfens in den aktuellen Stellungnahmen nicht einmal mehr begründet (!). – Reine Willkür also.
Den Kitern wird dann von der NPV gesagt: „Ja, Kitesurfen wird generell verboten, aber wir werden Zonen (willkürlich) freigeben, wo man es trotzdem dürfen soll.“. – Allerdings ist es genau so wie bei den Soltwaters-Mitgliedern/Bootsfahrern dass es faktisch _keinerlei_ Bedarf an einer neuen Regelung gibt, da aktuell sowieso nur auf 0,38% (!!!) der Fläche Kiten erlaubt ist.
Mit den Kitern soll ein Präzedenzfall geschafften werden, der weitere, willkürliche Verbote rechtfertigt.
Wehret den Anfängen kann ich da nur sagen…
Dieses Posting im SF beleuchtet einige Hintergründe der Nationalpark-Politik: https://www.segeln-forum.de/board5-reviere/board66-nordsee/53956-nationalpark-wattenmeer-befahrensregelung-npnordsbefv/index3.html#post1554185.
Der User hat in seinem Bericht viele Dinge/Gründe benannt, die leider eine vernünftige Aussprache/Diskussion mit den Nationalparkämtern quasi unmöglich machen.
Was auch nicht akzeptiert werden darf und angeprangert gehört : Belastbare Zahlen und Gründe, die zu weiteren Maßnahmen gem. Evaluierungsvorhaben zwingen und uns Wassersportler damit weitestgehend aus den Watten aussperren, sind nicht von den Dienststellen zu erfahren.
Dieses unfaire Verhalten und die Negierung unserer Wassersportverbände durch die Behörden und „Naturschützer“ dürfen wir uns nicht gefallen lassen!
Anscheinend müssen die Wassersportler an der Nordseeküste wohl auch erst eine Petition in Gang setzen, um überhaupt wieder mitsprechen zu dürfen.
Von Anfang an haben wir die Diskussionen um eine Befahrensregelung begleitet. Die anfängliche Schärfe ist aus der Diskussion raus. Die Nationalparkämter haben mittlerweile verstanden, dass wir Wassersportler uns „naturverträglich“ im Wattenmeer bewegen. Wer es nicht begriffen hat, sind die Hardliner der Naturschutzverbände, die nach 30 Jahren Nationalpark immer noch nicht mit den Nationalparken in ihrer gesamten Fläche umgehen können. Wer nicht zumindest einen Sportbootführerschein hat, weiß nicht, was Wassersportler im Wattenmeer treiben. Es werden immer nur längst widerlegte Argumente aus der Mottenkiste herausgeholt und als neue Erkenntnis verkauft. Sieht man sich die Nomenklatura der Hardliner an, kann man nur zu der Erkenntnis kommen, dass die sich aus Leuten zusammen setzt, die am Markt vorbei studiert haben, und am Ende ihres Studiums festgestellt haben, dass sie nur die Wahl haben zwischen Hartz 4 und A 13 oder einer vergleichbaren Gehaltsstufe bei den Naturschutzverbänden; und wer vor der Wahl steht, wird alles sagen, was von ihm erwartet wird, egal ob es richtig ist oder falsch, nur um einen gesicherten Job zu bekommen. Mit dem Totschlagargument: „aus naturschutzfachlicher Sicht“ wurde damals schon argumentiert.
Die ehrenamtlich Tätigen sind in dieser Auseinandersetzung immer im Hintertreffen, aber wir dürfen nie vergessen, dass wir diejenigen sind, die mit der Natur umgehen können und nicht nur über sie reden.
Wir dürfen uns nicht auseinander dividieren lassen; auch wenn es ein mühsames Geschäft ist.