Der gemeinsame abgestimmte Antrag der Länder auf Novellierung der Befahrensverordnung wurde am 18.05.2017 durch den Umweltminister Habeck in Schleswig-Holstein beim Bundesverkehrsministerium eingereicht.
Damit sich jeder selbst ein Bild vom Inhalt des Antrags machen kann, sind hier die Antragsunterlagen hinterlegt:
- Anschreiben an das BMVI (Anschreiben_BMVI)
- Antrag einer Regelung für das Befahren von Bundeswasserstraßen in den Nationalparken Wattenmeer in Niedersachen, Schleswig-Holstein und Hamburg (Antrag_BefVO vom 18.05.2017)
- Anlage 1: Tabelle zum Vergleich der Ländervorschläge 2006 zu 2017 (Anlage 1)
- Anlage 2: Begründung des Tempolimits (Anlage 2 Begründung Tempolimit)
- Kartenanlage: für Schleswig-Holstein (Kartenanlage SH)
Die Karten aus Niedersachsen waren diesem Antrag noch nicht beigefügt. Am 15.06.2017 hat uns die Nationalparkverwaltung Niedersachsen in Wilhelmshaven über den Inhalt der Karten informiert. Eine inhaltliche Diskussion war nicht möglich. Die Karten werden uns zur Verfügung gestellt, wenn das Umweltministerium in Niedersachsen oder Berlin der Weitergabe an uns zustimmt.
In der parlamentarischen Fragestunde Mitte Mai des niedersächsischen Landtags hat die CDU-Fraktion durch den Fraktionsvorsitzenden Björn Thümmler die mündliche Anfrage gestellt, ob eine Novellierung der Befahrensverordnung bevorsteht. Die schriftliche Antwort der Regierung darauf: Anfrage Befahrensverordnung NS Landtag. Interessant ist daran, dass die Anfrage am 18.05.2017 wie folgt beantwortet wurde: “Es ist aktuell davon auszugehen, dass ein zwischen den Ländern abgestimmter Entwurf in den kommenden Wochen beim Bund eingereicht wird.“ Das Anschreiben unter 1) von Herrn Habeck datiert vom 18.05.2017 und wurde damit am selben Tag eingereicht.
Auf die Nachfrage von Soltwaters antwortete Herr Thümmler, dass er sich als Abgeordneter veräppelt vorkommt und hier sicherlich noch nachhaken werde.
Sobald uns die nachgereichten Karten für Niedersachsen offiziell vorliegen, werden wir diese ebenfalls veröffentlichen.
Nach dem lesen aller artikel zur neuordnung der Befahrensverordnung kann ich mich des eindrucks nicht erwehren, dass die Nationalparhverwaltungen unter dem druck stehen ihre existenzberechtigung nach
weisen zu müssen.